AGB1. Liefer- und Zahlungsbedingungen
a) Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenseitigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
b) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
c) Offensichtliche Druck- und/oder Schreibfehler sowie Irrtümer unserer Angestellten können berichtigt werden und berechtigen uns, von einem Auftrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns geltend machen kann.
3. Zahlungsbedingungen
a) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist der Kaufpreis ohne Abzug in einem Monat nach Erhalt der Ware zu zahlen. Bei Teillieferung gilt dies für jede einzelne Teillieferung. Rechnungen unter Euro 150,00 sind sofort ohne Abzug zu zahlen.
b) Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ware nicht nach, so kommt er in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen. Ferner behalten wir uns gegenüber dem Besteller vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
c) Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
d) Scheck und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Die Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Durch Domizil- und Zahlungsvermerke wird der Zahlungs- und Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand nicht verändert
e) Bei Zahlungsschwierigkeiten oder sonstigen Umständen, die die Vermögenslage des Bestellers verschlechtern, werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig, auch unabhängig von der Laufzeit von Wechseln.
f) Die Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen, auch in Form von Schecks oder Wechseln, nicht berechtigt, falls hierfür keine schriftliche Vollmacht vorliegt.
4. Preise
a) Unsere Preise verstehen sich netto ausschließlich Mehrwertsteuer ab Werk unverpackt. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
b) Für Bestellungen über größere Stückzahlen des selben Artikels gelten unsere mengenbezogenen Einzelpreise nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preislisten. Dies gilt auch für Abrufaufträge, wenn und soweit bei Auftragserteilung für Teillieferungen feste Termine bestimmt wurden. Bei der Feststellung der jeweiligen Listenpreise wird jeder Auftrag gesondert behandelt. Eine nachträgliche Erhöhung eines bereits erteilten Auftrags oder eine nachfolgende Bestellung lassen also den Einzelpreis des ursprünglichen Auftrags unberührt.
5. Gefahrübergang
a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst bei Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
b) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
6. Mängel der Lieferung
a) Beanstandungen offensichtlicher Mängel können nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Beanstandung.
b) Für die Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
c) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
d) Wir haften gegenüber dem Besteller nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Davon unberührt bleiben Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
e) Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
7. Versand
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl durch die Post oder als Frachtgut, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur restlosen Befriedigung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen vor. Unser Eigentum geht insbesondere dadurch nicht unter, dass Zahlungen geleistet werden, die dem Kaufpreis für ein oder mehrere Stücke oder für bestimmte Sendungen gleichkommen. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns und begründet keinen Eigentumserwerb nach § 950 BGB. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
b) Der Besteller tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer an uns ab, gleichgültig, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
c) Der Besteller darf die von uns gelieferten Waren vor Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen gegen ihn weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Verpfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand sind wir unverzüglich vom Besteller durch Einschreibebrief zu benachrichtigen. Vor Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche ist die Weiterveräußerung Wiederverkäufern nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Widerverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
d) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterstehen ausschließlich Deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden daher keine Anwendung.
b) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
c) Vertragsrechte dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen auf Dritte übertragen werden. Kaufpreisforderungen oder sonstige reine Geldansprüche sind jedoch frei übertragbar.
d) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
e) Abweichungen von unserem Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. |












